Pokerstars wird wegen fehlender Lizenz in Österreich verklagt
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Der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) liegt eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Glücksspielanbieter Pokerstars vor. Eingebracht wurde sie durch die Rechtsanwaltskanzlei Salburg, die durch den Prozessfinanzierer Padronus finanziert wird. 

Angezeigt wird betrügerisches und irreführendes Verhalten durch Pokerstars. Da der bezifferte Gesamtschaden mehr als fünf Millionen Euro betragen soll, ergibt sich die Zuständigkeit der WKStA anstelle der Staatsanwaltschaft Wien.

Hintergrund ist die fehlende Glücksspielkonzession in Österreich

Pokerstars ist Teil des Glücksspielkonzerns Flutter Entertainment und bietet sein Angebot in zahlreichen europäischen Ländern an. Wie Padronus mitteilt, hat Pokerstars für den österreichischen Markt keine gültige Konzession. Genau hier suggeriere der Anbieter aber Gegenteiliges mit seinen Werbeauftritten und führe Verbraucher in die Irre.

Padronus Geschäftsführer Richard Eibl erklärte gegenüber kleinezeitung.at, dass bereits rechtskräftige Gerichtsurteile gegen den Anbieter vorlägen, Pokerstars die daraus entstehenden Rückzahlungspflichten aber nicht erfülle. Der Glücksspielanbieter berufe sich auf ein umstrittenes maltesisches Gesetz (Bill No. 55). Daraus geht hervor, dass maltesische Gerichte Urteile aus Österreich, aber auch aus Deutschland nicht vollstrecken müssen. Das Handelsgericht Wien stellte diesbezüglich bereits eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der sich mit dieser Frage beschäftigen werden muss.

EuGH-Generalanwalt stärkt Rechtsposition Österreichs

Bedeutende Informationen lieferte der Generalanwalt des EuGHs, Nicholas Emiliou, mit seinem Schlussantrag zu einem anderen Fall von Rückforderungen. Hier hatte ein Spieler aus Österreich gegen einen ehemaligen Glücksspielanbieter geklagt, der ähnlich wie Pokerstars den österreichischen Markt ohne Lizenz bedient hatte.

Der Oberste Gerichtshof rief den EuGH zu Hilfe, um die Anwendbarkeit österreichischen Rechts zu klären. Laut Emiliou gelte das Recht, in dessen Land der Schaden entstanden sei. Das Urteil des EuGH steht zwar noch aus, für gewöhnlich folgt es meist den Schlussanträgen. Das Urteil dürfte auch Einfluss auf laufende Verfahren gegen Pokerstars haben. Entscheidet der EuGH auf die Anwendbarkeit von österreichischem Recht, ist Bill No. 55 nicht anwendbar.

Kurios: Der Oberste Gerichtshof entschied 2024 darauf, dass Pokerstars seinerseits ausbezahlte Gewinne von Spielern aus Österreich zurückfordern kann. Durch die fehlende Konzession existiert kein Nutzungsvertrag und folglich kein Gewinnanspruch seitens der Spieler.

Strafverteidiger weist auf potenziell strafrechtlich relevantes Verhalten durch Pokerstars hin

Rückzahlungsforderungen sind in der Glücksspielbranche kein neues Thema, die strafrechtlich relevante Komponente aber schon. Wie aus einem Gutachten des Strafverteidigers Norbert Wess hervorgeht, könne der Fall von Pokerstars strafrechtliche Relevanz haben (Betrug und Täuschung). Grundlage hierfür sei das irreführende Werbeauftreten durch Pokerstars, das Spielern aus Österreich legales Glücksspiel suggeriere. 

Da es keine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Spieleransprüche gibt, könne das zu einem Vermögensschaden führen. Österreichs Strafverfolgungsbehörden sind laut Wess schneller zur Prüfung solcher Verdachtsmomente bereit, wenn vulnerable Zielgruppen (Menschen mit Spielsucht oder Jugendliche) gefährdet sind.

Timm Schaffner

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Timm Schaffner als freier Redakteur für diverse Online-Magazine und gilt als anerkannter Experte für iGaming. Zu seinen besonderen Fachgebieten zählen das deutsche Glücksspielrecht sowie internationale Entwicklungen...