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Nach dem bewaffneten Überfall auf das Casino Bregenz im März 2024 hat das Landesgericht Feldkirch nun das Urteil gesprochen: Ein 25-jähriger Ex-Offizier aus der Schweiz wurde wegen schweren Raubes und schwerer Nötigung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte sich geständig gezeigt und seine Tat mit massiven Spielschulden begründet.
Raubüberfall mit Dienstwaffe aus Armeezeiten
Laut Anklage betrat der Täter das Casino maskiert, zog eine scharfe Faustfeuerwaffe und bedrohte mehrere Angestellte. Die Pistole stammte aus seiner Zeit beim Schweizer Bundesheer. Der Mann erbeutete rund 36.400 €, die allerdings später sichergestellt werden konnten.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reumütig. Die Waffe sei absichtlich nicht vollständig geladen gewesen, sagte er. Die Kammer sei leer gewesen. Niemand sollte ernsthaft verletzt werden. „Ich wollte niemandem etwas antun“, erklärte der Schweizer unter Tränen im Gerichtssaal.
„Ich sah keinen Ausweg mehr“
Seine Spielsucht habe ihn in die Verzweiflung getrieben. Mit etwa 130.000 Franken Schulden habe er keinen anderen Ausweg mehr gesehen. „Entweder ich bringe mich um oder ich überfalle ein Casino“, so der Angeklagte. Er sei im Heim aufgewachsen, früh in den Glücksspielkreislauf geraten und habe trotz seiner militärischen Laufbahn nie einen gesunden Umgang mit Geld gelernt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann ein „kalt organisiertes“ Vorgehen vor. Der Überfall sei gezielt geplant gewesen, auch wenn keine Personen verletzt wurden. Die Verwendung einer scharfen Waffe stelle einen gravierenden Umstand dar, so Staatsanwältin Karin Dragosits.
Gericht erkennt Sucht als mildernden Umstand an
Bei der Urteilsverkündung wog das Gericht sowohl mildernde als auch erschwerende Faktoren ab. Positiv wurde das umfassende Geständnis, die gezeigte Reue, die Spielsucht sowie die vollständige Sicherstellung der Beute bewertet. Erschwerend wirkte hingegen die gezielte Planung, die Bedrohung mehrerer Personen mit einer scharfen Waffe und die Kombination mehrerer Delikte.
Richter Martin Mitteregger appellierte an den jungen Mann: „Bringen Sie Ihre Spielsucht in den Griff – und machen Sie etwas aus Ihrem Leben. Sie sind jung genug.“ Eine Strafe unter vier Jahren sei angesichts der Schwere der Tat aber nicht möglich gewesen.
Spielsucht vor Gericht: Einzelfall oder strukturelles Problem?
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die juristische Einordnung von Spielsucht in Österreich. Zwar wurde die Abhängigkeit im vorliegenden Fall strafmildernd berücksichtigt, doch wird Spielsucht laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht pauschal als Grund für Geschäftsunfähigkeit anerkannt. Dies bestätigte der Oberste Gerichtshof kürzlich in einem wegweisenden Urteil.
Trotz diagnostizierter Spielsucht sei ein Kläger durchaus in der Lage gewesen, einen freien Willen zu haben und seine Erkrankung zu verbergen. Die beiden Fälle zeigen, dass Gerichte bei Spielsucht zwar individuelle Umstände berücksichtigen, aber klare Grenzen setzen. Therapieangebote und eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema scheinen wichtiger denn je.