Ein Mann wird von einem Gericht trotz Teilnahme an illegalem Glücksspiel freigesprochen
Foto von Carl Raw auf Unsplash

Wenn Sie über Affiliate-Links in unseren Inhalten einzahlen, erhalten wir möglicherweise eine Provision, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Bei CasinoBeats stellen wir sicher, dass alle Empfehlungen sorgfältig geprüft werden, um Genauigkeit und Qualität zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unseren redaktionellen Richtlinien.

Ein 25-jähriger Mann aus Wildeshausen musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel verantworten. Der Vorwurf: Er habe vor rund drei Jahren über sein Handy an einem illegalen Online-Casino teilgenommen. Dass der Anbieter keine deutsche Lizenz besaß, war für die Staatsanwaltschaft klar, ebenso wie die Tatsache, dass der junge Mann mitgespielt hatte. Dennoch endete der Prozess mit einem Freispruch.

Früher Einstieg ins Glücksspiel

Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, schon mit 18 Jahren an Spielautomaten in Imbissen und Lokalen gespielt zu haben. Später sei er in eine Spielhalle gewechselt, wo ihn ein Bekannter seiner Eltern gesehen habe. Nach einer längeren Pause sei er diesmal online rückfällig geworden. 

Die Seite sei ihm durch einen Youtuber aufgefallen. Laut eigener Aussage habe er sich nicht mit den rechtlichen Hintergründen beschäftigt. Er sei davon ausgegangen, dass Volljährigkeit für die Nutzung ausreiche.

Fehlender Vorsatz führt zum Freispruch

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob dem Spieler ein vorsätzliches Verhalten nachzuweisen sei. „Ihnen muss doch klar gewesen sein, dass Glücksspiel gesetzlichen Regeln unterliegt“, sagte die Richterin. 

Der Angeklagte beteuerte jedoch, er habe nicht gewusst, dass die Seite illegal sei. Auch sein Anwalt wies darauf hin, dass die Seite widersprüchliche Angaben zur Rechtslage enthielt. Auf die Frage, ob Online-Casinos in Deutschland erlaubt seien, sei dort die Antwort „Ja und nein“ zu lesen gewesen.

Sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin kamen zu dem Schluss, dass kein Vorsatz vorlag. Und weil fahrlässiges, unerlaubtes Glücksspiel nicht strafbar ist, lautete das Urteil: Freispruch. Damit übernimmt der Staat auch die Prozesskosten, trotz eines Schadens von lediglich 50,50 €.

Angesichts der geringen Schadenssumme stellt sich die Frage, warum die Justiz den Fall überhaupt verhandelte. Die Antwort liegt in der Vorstrafe des Angeklagten: Er war bereits wegen Betrugs verurteilt worden. Deshalb lehnte die Staatsanwaltschaft eine Einstellung im Vorfeld ab. Dennoch wirft der Fall Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und Effizienz von Strafverfolgung im Bereich Online-Glücksspiel auf.

Illegales Glücksspiel bleibt ein wachsendes Problem

Der Fall aus Wildeshausen steht beispielhaft für ein größeres Problem: Illegales Glücksspiel im Internet nimmt zu und oft fehlt es an klarer Regulierung und Aufklärung. Erst kürzlich deckte eine Großrazzia im Saarland das Ausmaß der Problematik auf. Dabei wurde deutlich, wie weit verbreitet illegale Strukturen mittlerweile sind. 

Die Justiz steht vor der Herausforderung, zwischen konsequenter Strafverfolgung und sinnvollem Ressourceneinsatz abzuwägen, gerade bei Fällen, in denen Suchtproblematiken im Mittelpunkt stehen.

Timm Schaffner

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Timm Schaffner als freier Redakteur für diverse Online-Magazine und gilt als anerkannter Experte für iGaming. Zu seinen besonderen Fachgebieten zählen das deutsche Glücksspielrecht sowie internationale Entwicklungen...