Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Online Poker steuerpflichtig sein kann
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Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster sorgt in der deutschen Pokerszene für Aufsehen: Nach Ansicht des Gerichts können Einnahmen aus Online-Poker unter bestimmten Umständen als steuerpflichtige Einkünfte eingestuft werden. Damit wird deutlich, dass Glücksspiel im Netz, zumindest in manchen Fällen, durchaus steuerliche Konsequenzen haben kann.

Finanzgericht Münster stuft Pokerspiel als gewerbliche Tätigkeit ein

Im Zentrum des Urteils stand ein Online-Spieler, der über mehrere Jahre hinweg teils hohe Gewinne bei Online-Pokerturnieren erzielt hatte. Das Finanzamt sah darin eine nachhaltige und planmäßige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.  

Das Gericht bestätigte diese Einschätzung: Wenn jemand regelmäßig und in erheblichem Umfang an Pokerturnieren teilnimmt, könne dies die Schwelle zur Steuerpflicht überschreiten.

Entscheidend sei dabei nicht nur die Höhe der Gewinne, sondern auch das Maß an Organisation, der Zeitaufwand und die Strategie hinter dem Spiel. Das Gericht betonte, dass es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung handele. Es komme stets auf die Gesamtumstände an. Der Spieler hatte im betreffenden Zeitraum über 130.000 € eingenommen.

Kein Glücksspiel? Wenn Können dominiert, wird’s steuerlich relevant!

Besonders brisant: Das Gericht bewertete Online-Poker in diesem Fall nicht mehr als reines Glücksspiel, sondern als Tätigkeit, die stark durch Geschick und Erfahrung beeinflusst wird. Dies sei insbesondere bei Turnierformaten wie Texas Hold’em der Fall, bei denen mathematisches Kalkül und strategisches Verhalten entscheidend seien. Damit entfällt für das Finanzamt die Möglichkeit, die Gewinne als „steuerfreie Einnahmen aus Glücksspiel“ abzutun – denn nur bei klassischem Glücksspiel greift die Steuerfreiheit.

Ein Urteil aus dem Jahr 2012 hatte bereits in eine ähnliche Richtung gewiesen. Damals hatte der Bundesfinanzhof geurteilt, dass professionelle Pokerspieler, die regelmäßig Einnahmen erzielen, grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sein können. In Thailand wurde hingegen eine andere Regel verabschiedet. Poker wurde offiziell als Sport eingestuft und gilt somit nicht als Glücksspiel.

Es gibt Ausnahmen – Hobbyspieler oft nicht betroffen

Trotz des klaren Urteils weist die Plattform Haufe.de darauf hin, dass nicht jeder Pokerspieler automatisch Steuern zahlen muss. Wer nur gelegentlich spielt, keine dauerhaften Gewinne erzielt und das Spiel eindeutig als Hobby betreibt, fällt in der Regel nicht unter die Steuerpflicht. Entscheidend sei das Gesamtbild: Aufwand, Wiederholungsabsicht, Professionalität und Gewinnhöhe.

Auch muss bei der steuerlichen Bewertung zwischen Turnieren und Cash Games unterschieden werden. Während Turniere tendenziell eher als gewerblich gelten, stuft die Rechtsprechung klassische Cash Games eher als reines Glücksspiel mit entsprechend anderer steuerlicher Behandlung ein.

Pokererfolge besser dokumentieren

Das Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt, dass Spieler ihre Aktivitäten und Einnahmen genau dokumentieren sollten – gerade bei häufigen Gewinnen oder regelmäßiger Teilnahme an Turnieren. 

Wer unsicher ist, ob seine Pokergewinne steuerpflichtig sind, sollte sich frühzeitig von einem Steuerberater beraten lassen. Denn die Grenze zwischen Hobby und Beruf kann im Bereich Online-Poker schneller überschritten sein, als vielen bewusst ist.

Timm Schaffner

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Timm Schaffner als freier Redakteur für diverse Online-Magazine und gilt als anerkannter Experte für iGaming. Zu seinen besonderen Fachgebieten zählen das deutsche Glücksspielrecht sowie internationale Entwicklungen...